Vor dem ersten Termin schließen Patient und der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie einen Behandlungsvertrag
ab, in dem das Honorar
und andere Punkte wie z.B. Aufklärung, Leistungen
und Datenschutz
abgeklärt werden.
Das Honorar
berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand
der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung von 100,00 € (Ersttermin - 50-60 Minuten). Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet (Folgetermin 25-30 Minuten - 50,00 €).
Zur Abrechnung und Erstattung
bei der Privatkrankenkasse
wird auf Wunsch eine Rechnung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker
(GebüH) erstellt.
Das Honorar ist unmittelbar zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen NICHT
die Kosten der Behandlung!